Am 21. Mai 2025 hat der Schwyzer Kantonsrat beschlossen, dass der Kapitalbezug aus der Pensionskasse in Zukunft höchstens noch zu 1.5 % besteuert werden soll. Zum Vergleich: der für alle anderen Einkommen vorgesehene Maximalsteuersatz beträgt mit 5 % mehr als das Dreifache.
Nur die Reichsten profitieren - die Bevölkerung verliert
Grund für die Senkung ist, dass die konservative Mehrheit im Kantonsrat im Steuerwettbewerb mithalten will. Damit befeuert sie das "race to the bottom" - das Rennen zum Tiefpunkt bei den Steuersätzen für die Reichsten immer mehr. "Davon profitieren langfristig nur die Reichsten, weil sie immer weniger Steuern zahlen", so SP-Kantonsrat Elias Studer. "Gleichzeitig bleibt die Allgemeinheit auf der Strecke, weil sie für den Ausfall aufkommen muss - sei es über höhere Steuern oder den Ausfall von öffentlichen Dienstleistungen.”
Privilegierung verletzt Verfassung
Doch die Privilegierung für Bezüger von sehr hohen Pensionskassenguthaben ist nicht nur ungerecht, sie ist auch illegal. Sieben SP-Politiker:innen erheben deshalb Beschwerde ans Bundesgericht. Gemäss Verfassung müssen die Kantone die Prinzipien der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung beachten. "Diese Prinzipien sind vorliegend verletzt, weil beispielsweise eine Person mit rund 40'000 Franken Einkommen mit um die 2.5 % deutlich mehr Steuern auf ihr Arbeitseinkommen bezahlen würde, als eine Person, die sich beispielsweise 15 Millionen aus der Pensionskasse ausbezahlen lässt", so Studer, der die Beschwerde vertritt. "Für diese Besserstellung von sehr reichen Kapitalbezügern gibt es keinen einzigen sachlichen Grund."
BVG-System wird illegal ausgenutzt
Als in den 90er-Jahren mit dem BVG ein nationales Pensionskassensystem eingeführt wurde, wurde der Grundsatz "voller Steuerbefreiung für die Pensionskassenbeiträge (Lohnabzüge) - volle Besteuerung der Pensionskassenleistung (Rente)" ins Gesetz geschrieben. "Auch dieser bundesgesetzliche Grundsatz wird mit der unsachgemässen Privilegierung illegalerweise untergraben", meint Studer und ergänzt, "der Abzug der Beiträge lässt sich nur rechtfertigen, wenn dafür die Leistung ganz normal als Einkommen besteuert wird".
Es geht jährlich um Millionen - in allen Kantonen
Gibt das Bundesgericht den Beschwerdeführer:innen Recht, so bedeutet dies, dass auch viele andere Kantone mit unsachgemässen Privilegierungen ihr Steuersystem anpassen müssen. "Den Kantonen entgehen durch diese illegalen Privilegien jährlich zig Millionen an Steuereinnahmen - diese wollen wir für die Bevölkerung zurückholen und so die Allgemeinheit entlasten", so Studer.