Die Staatsrechnung 2014 schliesst mit einem rekordhohen Defizit von 211 Millionen Franken. Das Schwyzer Eigenkapital von 600 Millionen Franken ist innert nur gerade 6 Jahren bis auf einen winzigen Rest vernichtet worden.

Dieses Finanzdesaster ist das Resultat der rechtsbürgerlich dominierten Politik der letzten Jahre: Die überzogenen Steuergeschenke für Topverdienende und das aggressive Werben um den Geldadel aus aller Welt haben dazu geführt, dass der Kanton Schwyz trotz allem angelockten Reichtum heute nicht einmal mehr ausreichend Geld einnimmt, um seine Rechnungen zu bezahlen. Während die Leistungen für die eigene Bevölkerung mit jedem Sparpaket weiter abgebaut werden, steigt fortwährend der Millionenbetrag, den der Kanton Schwyz für die angelockten Reichen in den nationalen Finanzausgleich abliefern muss.

SP-Finanzpolitikerin Karin Schwiter (Lachen) resümiert: «Die Staatsrechnung 2014 zeigt in aller Deutlichkeit, wie die desaströse Finanzpolitik der SVP-FDP-Allianz den Kanton Schwyz in die Schuldenwirtschaft treibt. Ein Kurswechel ist dringender denn je zuvor: Wir brauchen eine Steuergesetzrevision, die die überzogenen Steuerrabatte für die höchsten Einkommen und Vermögen rückgängig macht und den Kanton Schwyz wieder auf eine solide finanzielle Basis stellt.»

Nein zum Sozialabbau

An der kommenden Kantonsratssitzung werden gleich zwei Vorstösse zur Anpassung der Sozialhilfe behandelt. Die erste Vorlage will die Leistungen bei längerer Sozialhilfe automatisch kürzen. Davon ausgenommen sollen Alleinerziehende, Personen über 50 Jahren oder kranke Personen sein. Die SP/Grüne-Fraktion hat sich vertieft mit der Ursache der Sozialhilfebedürftigkeit befasst und muss feststellen, dass die grösste Schwierigkeit darin besteht, Arbeit für diese Personen zu finden. Neben den Alleinerziehenden sind hauptsächlich Kinder und Jugendliche, welche über keine Berufsausbildung verfügen, von Armut betroffen. Deshalb erachtet die SP/Grüne-Fraktion den Vorstoss für keine nachhaltige Massnahme.

Die Sozialhilfe ist eine Gemeindeaufgabe. Vor Ort können die Fürsorgebehörden viel spezifischer Massnahmen zur Vermeidung von Armut sowie für die Eingliederung in die Gesellschaft ergreifen. Dies kann von Unterstützungsmassnahmen zu Sanktionierung oder gar bis zur Einstellung der Sozialhilfe gehen. Die SP/Grüne-Fraktion ist der Ansicht, dass es nicht die Aufgabe des Kantonsrates ist, sich in diese funktionierende Gemeindeaufgabe einzumischen.

Der zweite Vorstoss will die Sozialhilfe für Jugendliche kürzen. Die Tatsache, dass die Richtlinien der SKOS gewisse Gruppen von Sozialhilfeempfänger übervorteilt, ist mittlerweile erkannt und die Richtlinien werden auf das nächste Jahr hin angepasst. Daher wird dem Anliegen bereits Rechnung getragen. Ein weiterer Vorstoss diesbezüglich nur sinnlose Beschäftigung der Verwaltung. Die SP/Grüne-Fraktion lehnt den zweiten SKOS-Vorstoss deshalb ab.

Zustimmung zum Gesundheitsgesetz

Die SP/Grüne-Fraktion wird dem Gesundheitsgesetz einstimmig zustimmen. Unterschiedlich werden die vorgeschlagenen Massnahmen bezüglich Meldepflicht bei häuslicher Gewalt durch den Arzt beurteilt. Während ein Teil der Fraktion zum Schutz der Opfer die Ärzte zur Meldung an die Polizei verpflichten möchte, beurteilen die andern Mitglieder der Fraktion die Meldepflicht als möglicher Vertrauensbruch zum Opfer, welche dadurch eine lösungsorientierte Zusammenarbeit verunmöglicht. 

SP/Grüne-Fraktion

19. Jun 2015