So sieht es heute aus: Noch sind viele Infrastrukturen nicht barrierefrei. Obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz seit 1. Januar 2004 in Kraft ist, sind beispielsweise 20 Jahre später noch immer viele Bahnhöfe und Bushaltestellen für Menschen mit Gehbehinderungen nicht eigenständig nutzbar. Dies betrifft auch Familien mit Kinderwagen, ältere Menschen oder Personen mit Einkaufstaschen oder Koffern. Politische Informationen sind für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen nur beschränkt zugänglich.
Das wollen wir ändern: Wir setzen uns ein für die Inklusion von allen Menschen gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention und Behindertengleichstellungsgesetz. Sie garantieren die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Wir engagieren uns dafür, dass Bahnhöfe und Bushaltestellen umgestaltet und politische Informationen in für alle zugänglicher Form zur Verfügung gestellt werden. Damit vereinfachen wir Menschen mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderungen die Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Demokratie. Auch für die Sichtbarkeit von unsichtbaren Behinderungen wie beispielsweise psychischen oder chronischen Erkrankungen und mentale Gesundheit setzen wir uns ein. Dafür schaffen wir eine Kommission oder Behördenstelle für Inklusion.
Unsere Forderungen:
- Das Behindertengleichstellungsgesetz ist im Kanton Schwyz umgesetzt.
- Bahnhöfe und Bushaltestellen sind barrierefrei zugänglich.
- Politische Informationen sind für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zugänglich.
- Eine Inklusionskommission oder inklusionsbeauftragte Person ist dafür zuständig, die Zugänglichkeit von Infrastrukturen Schritt für Schritt weiter zu verbessern.
- Es gibt ein Bildungsangebot zur Sensibilisierung für (unsichtbare) Behinderungen und mentale Gesundheit.