Die SP Kanton Schwyz ist nicht einverstanden mit der Abschaffung des Versicherungsobligatoriums aufgrund der Folgekosten durch Bissverletzungen, denn diese müssen von den Hundehalter:innen getragen werden. 

Zudem geben wir zu bedenken, dass mit einer Leinenpflicht die tiergerechte Haltung von Hunden nach wie vor nicht bundesgesetzkonform ist.

Unsere ausführliche Stellungsnahme zur Vernehmlassung ist im pdf-Dokument ersichtlich.

27. Feb 2026